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Regelung Bestandsschutz

Erst Regelung des Bestandsschutzes dann Änderung des Bebauungsplanes

Wir brauchen dringend zuerst eine Regelung des Bestandsschutzes der Bebauung, Umzäunung, Bepflanzung usw. Keine nennenswerte Änderungen nach dem 01.01.1965 ! Am 01.01.1965 ist die neue LBO BW (Landesbauordnung Baden Württemberg) in Kraft getreten. Mit sehr vielen Änderungen bis heute. Dort klar bestimmt in § 50 Anhang genehmigungsfreie Bebauung (nur bis 20 m³, Beispiel Länge 3 m x Breite 3 m x Höhe 2,22 m = 19,98 m³ ) . Das heißt außerhalb der Ortsbebauung auf sämtlichen Grundstücken dürfen einfache Geschirrhütten bis 20 m³ genehmigungsfrei gebaut werden.
Auf unseren Hohberg übertragen würde dann gelten bis zum 01.01.1965 gab es nur die alte Württembergische Bauordnung 1910 und ein Aufbaugesetz von 1948. Hier gibt es keine klare Regelung zur Genehmigung und Bebauung von Gebäuden außerhalb der Ortsbebauung, aber auch keine Verbote !
Nach dem 01.01.1965 bis zum Juni 1976 waren nur Geschirrhütten bis 20 m³ möglich.
Die Ausweisung des Hohberges als Gartenhausgebiet ermöglichte ab 1976 dann eine Bebauung von 12 m² Grundfläche x Höhe (Länge 4 m x Breite 3 m x mittlere Höhe 3 m = 36 m³ ) . Das hat bis heute Gültigkeit und Bedarf keinerlei Genehmigungen und Befreiungen.
Bitte Erfahrungen oder Vereinbarungen mit dem Baurechtsamt in die Kommentare

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. M.Z.

    Richtig, Die Generation die den Hohberg gebaut hat, lebt überwiegend nicht mehr. 2. Generation möchte jetzt Bestandsschutz !!!!

  2. J.M.

    Seit 10 Jahre ernte ich Salat und Gemüse auf meinem Grundstück. Birnen, Äpfel, Pflaumen habe ich auch. Nur noch Bäume ? Wenn das so weiter geht dann mache ich nichts mehr. Ich bin im Gartenhausgebiet XXXXXXXXXXX

  3. S.H.

    Das ist doch wieder typisch Stadt nichts anderes zu tun !

  4. L.F.

    Ich habe auch ein größeres Gartenhaus in einem Gartenhausgebiet. Ich möchte auch Bestandsschutz

  5. T.G.

    Wie soll das gehen mit den Zäunen 20 cm vom Boden weg. Da haut mein Hund ab und alle Kleintiere kommen rein. Wer kommt auf so eine Idee ?

  6. R.G.

    Für unsere Kinder haben wir eine Schaukel in unserem Garten. Müssen wir die jetzt abbauen ? Einmal steht drin wir dürfen eine Schaukel haben und einmal nicht, was ist richtig ?

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