Einzäunungen und Tore

In der LBO BW fand ich keine Regelung von Umzäunungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Es sollte aber örtliche Regelungen geben die ich nicht kenne. Vielleicht  kann jemand weiterhelfen. Gerne per Email oder Kommentar.

Seit der Entstehung des Hohbergs vor 60 – 70 Jahren kamen Umzäunungen und überwiegend Metalltore hinzu und 55 % der Fläche sind umzäunt. Beim hin sehen kann man das Alter erkennen. Ebenfalls geregelt wurde die Umzäunung im Bebauungsplan 1976. Dort steht unter 7. :

„Einfriedungen mit bodenständigen Sträuchern sowie Drahtzaun mit Verwendung von Holzpfosten sind bis zu 1,30 m Höhe zulässig. Von Wegen muss ein Abstand von 1,0 m eingehalten werden.“

Von Toren steht da nichts. Die meisten Grundstücke haben ein Metalltor andere ein Holztor.

Was nun tun bei einer Neueinzäunung ? Wie an den meisten Grundstücken ein Metalltor anbringen ? Oder ein Holztor das nach 2 Jahren überholt werden muss weil es nicht mehr schließt, oder ein Metalltor an 2 Holzpfosten, weil die soll man ja verwenden !

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. P.D.

    Immer wieder Zäune reparieren, weil sich die Wildschweine unten durch wühlen. Es sind zu viele. Das fällt ja dann weg wenn die Zäune 20 cm vom Boden weg sind.

  2. R.G.

    Muss mein Eingangstor erneuern. Bin nicht in einem Gartenhausgebiet. Ich zimmere mir ein einfaches Holztor. Wer weiß, muss ich doch wieder wegmachen.

  3. H.L.

    Rufe mal bei der Stadt an, ob ich ein Metalltor oder ein Holztor dran machen darf. Es gibt schöne Fertigtore wäre einfach eins zu holen.

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